Generative Text-KIs wie ChatGPT basieren darauf, dass sie von vorhandenen Trainingsdaten lernen, um aus diesem Datenvolumen neue Texte zu schaffen. Die Trainingsdaten werden von bestehenden Webseiten mit zum Teil hochwertigen journalistisch aufbereiteten Texten bezogen.
Verleger und Autoren sehen hier ihre Urheber- und Verwertungsrechte verletzt und fordern eine Ausweitung des Leistungsschutzrechts auch auf Textmining von KIs.
Der CT`-Beitrag „Füttern verboten“ im Heft 7/2023 beschreibt, wie sich Verlage und Autoren gegen KI-Bots wehren.
https://www.heise.de/ct/entdecken/?volltext=f%C3%BCttern+verboten