Urheberrecht: Wem gehören unsere Gesetze?

In Deutschland treten Gesetze in Kraft, wenn Sie im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht sind.  Herausgeber des Bundesgesetzblattes ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Dumont-Gruppe gehört. Gesetze können von den Bürgern kostenfrei gelesen, aber nicht durchsucht, ausgedruckt oder abgespeichert werden. Wer die Gesetzestexte nutzen möchte, muss dem Verlag eine Gebühr bezahlen. Das möchte die Open Knowledge Foundation jetzt mit einer Aktion kritisieren und ändern. Sie veröffentlicht auf den Webseiten https://offenegesetze.de/ alle Bundesgesetzblätter zum freien Download und riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem Verlag.

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