Petition gegen EU-Urheberrechtsreform

Im Monatsrhythmus scheinen neue Gesetzesvorhaben das Internet mit Hilfe von Datenschutzerklärungen oder Urheberrechtsschranken an die Kette zu legen zu wollen.

Voraussichtlich am 4. Juli soll das EU-Parlament über eine Urheberrechtsreform abstimmen, die in §11 und §13 scheinbar die Informations- und Meinungsfreiheit bedroht. Werden die Paragraphen so angenommen und, wie gedeutet, umgesetzt, wird sich der Umgang mit Informationen im Internet verändern.

In §11 „Leistungsschutzrecht“ wird festgelegt das Inhalte bestimmter Informationsanbieter einem konkretisierten Presserecht unterliegendas. Damit wird das Linksetzen auf Presseinhalte nur mit einer erworbenen Lizenz erlaubt sein. Das Setzen eines Links auf Presseinhalte in einem Blog oder Portalseite kann damit als Urheberrechtsverstoß gewertet werden Das Recht auf freies Verlinken im Sinne eines Zitates wird damit erschwert bzw. unterbunden.

In §13 (Upload-Filter) wird festgelegt, dass „Dienstleister der Informationsgesellschaft“ eine Echtzeitfilterung von Inhalten beim Upload vornehmen müssen. Die Umsetzung des 13. Artikels hat eine komplette Echtzeitfilterung der Inhalte, die künftig im Netz hochgeladen werden, zur Folge. Letztlich bedeutet das: Jedes Datenpaket wird in Zukunft von einem potentiell fehleranfälligen Algorithmus automatisiert geprüft werden. Dies ist vergleichbar mit dem fehlerhaften Algorithmus von YouTube, bei dem häufig auch fälschlicherweise Inhalte gelöscht werden, welche nicht urheberrechtlich geschützt sind (Quelle).

Richtlinienentwurf von 2016 (in englischer Sprache)

Verlinkte Übersicht über die Entwicklung des Gesetzgebungsvorhaben auf Beck-aktuell

Petition „Stoppt die Zensurmaschine“

 

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