Phönix-LiveStream zum Urheberrechtsgesetz 5. Juli 2007

LiveStream zur Bundestagsdebatte, morgen heute ab 8:15 (das Urheberrecht wird ab 16 Uhr erwartet).

Nachtrag: Gerade (16:40 Uhr) spricht Otto Riesenhuber zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands: „Bei Private Equity geht es manchmal blutig zu, wie wir alle wissen, gell?“ Bei einem Rundschwenk zähle ich gerade mal 50-70 anwesende Abgeordnete – es ist erschütternd. Dafür werde ich nicht bis ultimo vor dem Fernseher bzw. Livestream ausharren.

Nachtrag 2: Teilweise ist der Selbstdarstellungsdrang der Politiker ja unglaublich! Ich beantrage für jeden ein Blog, wo er sich austoben kann.

Nachtrag 3: Jetzt (16:55 Uhr) spricht gerade Jörg Tauss, der auf seiner Homepage vehement für einen 3. Korb eintritt.

Nachtrag 4: Jetzt (17:05 Uhr) kommt das Urheberrecht!

  • Brigitte Zypries (SPD): sinngemäß: „Auch wenn es im organisierten Wissenschaftsbetrieb vergessen wurde: Es geht um geistiges Eigentum, das verfassungsrechtlich geschützt ist“ (Applaus)
  • Leutheuser-Schnarrenberger (FDP): sinngemäß: „Wir haben einen fairen Ausgleich gefunden. Das UrhG wird uns in dieser Legislaturperiode nicht in Ruhe lassen. Eine Bagetellklausel würde dem schleichenden Verlust des Ansehens von geistigem Eigentum Vorschub leisten. Der Ausgleich zwischen den Bibliotheken an Universitäten, die am liebsten mit einem Buch hundertausende Studenten mit Informationen versorgen möchten, und den kleinen Verlagen, die davon leben müssen. Und es ging um den Kopienversand, das eine Grundlage geschaffen wird, dass es unter bestimmten Voraussetzungen einen elektonischen Kopienversand von Bibliotheken geben darf.“
  • Günther Krings (CDU): sinngemäß: „Auf Dauer geht kein Weg an DRM vorbei. Falls das Ganze nicht funktionieren soll, dann muß der Bundestag wieder selber die Verwertungshöhen festlegen. Bagatellklausel ist die Kapitulation des Rechtsstaates. Die heutige verworrene Rechtslage muß in einem nächsten Korb klarer gemacht werden. Einige Professoren – das habe ich mit Bedauern zur Kenntnis genommen – haben mit dem UrhG nichts am Hut. Dieser Mentalität müssen wir Einhalt gebieten. Wissenschaftsfreundliches UrhG heißt nichts anderes als wissenschaftsverlagsfreudliches UrhG. Sonst droht eine schleichende Verstaatlichung der Wissenschaftsverlage.“
  • Petra Sitte (Die Linken): sinngemäß: „2. Korb leistet keinen Ausgleich. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht der Vertragspartner wird zu einer Schlechterstellung der Urheber führen. Unibibliotheken wurden vernetzt, so dass sie von jedem Arbeitsplatz in der Uni zugreifbar waren. Genau diese Investitionen wurden zunichts gemacht. Künftig müssen die Wissenschaftler und Studenten wieder in die Bibliothek wackeln – das ist ein Unding! Der Entwurf hinkt selbst der EU hinterher, die Open Access empfiehlt. Kopienversand: Hier kommt es zu einer Verteuerung des Wissenzugangs durch die wirtschaftliche Vereinbarung zwischen den Verhandlungspartner. Die Privatkopie ist nicht durchsetzungsfest im Sinne des Verbrauchers geregelt.“
  • Jerzy Montag (Die Grünen): sinngemäß: „Open Content: Zum erstenmal hat der Urheber ein einfaches Nutzungsrecht behalten. Durch das vom Parlament erstrittene Widerspruchsrecht vor der Publikation wird ihre Position gegenüber den Verwertern gestärkt. Warum eigentlich nur ein Leseplatz pro Exemplar? Warum eigentlich nicht genausoviele wie Bedarf? Mit angemessener Vergütung. Eine Methode der Zukunft in der Bildungslandschaft wird so begrenzt. Das Eigentumsrecht muß sich Schranken zugunsten von Bildung, Forschung und Wissenschaft gefallen lassen, diese Schranken müssen zukunftsgerichtet sein. Ökonomisch angemessene Aspekte für Studenten wurden nicht implementiert, nur die wirtschaftlichen Aspekte der Verlage wurden berücksichtigt.“ (Das war der letzte Redner, hier unterbrach mich leider ein Anruf, siehe auch das Interview im Spiegel)

Nachtrag 5: Tobi@Verweisungsform verlinkt auf das gesamte Sitzungsprotokoll und Ausschnitte in inetbib (via Karl Dietz).

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