Abstimmung: Worauf verweisen Sie, wenn die Online-Fernleihe ausfällt?

Es kursieren ja nun widersprüchliche Meldungen über das Ende der Online-Fernleihe und subito (Gesetz versus Vertrag, 12. Juli versus Oktober) und Musterbriefe werden zuhauf Richtung Bundestag geschickt. Was mich nun interessiert, sollte es tatsächlich zum Fall der Fälle kommen: Worauf verweisen Sie einen Nutzer, wenn die Online-Fernleihe/subito-Mail wirklich ausfällt? Es gibt ja eine ganze Reihe von Alternativen – auch elektronischer Art – die zwar nicht so konkurrenzlos günstig sind wie das bisherige Schlaraffenland (was den Verlagen ein steter Dorn im Auge war und wohl auch das Ende der Online-Fernleihe zum Selbstkostenpreis beschleunigt hat), aber auf solider vertraglicher Tantiemen-Basis stehen: Diese kommerziellen Lieferdienste heißen Infotrieve, BLDSC oder CISTI. (demnächst habe wir vielleicht die bizarre Situation, dass Artikel aus ZB Med-Zeitschriften nur noch von Infotrieve per Email geliefert werden. Wie ich gerade gehört habe, darf Infotrieve Bestände der ZB Med nur als Papierkopie liefern)

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