Heute Bundeskabinett-Abstimmung über Urheberrecht

Über den 2.Korb des UrHG soll heute laut netbib im Kabinett abgestimmt werden. Bulmahn hatte sich ja in Punkto subito nicht gegen Zypries durchsetzen können. Allerdings wurde die Klausel leicht im Wortlaut verändert, was zu der Hoffnung Anlaß gibt, bei Verlagsabzocke doch Kopien per Email liefern zu dürfen:
Laut Stefan Krempl in den Heise Online News sieht die Regierung bei einem „unbegrenzten elektronischen Kopienversand“ die „Primärverwertung“ der Verlage behindert. In der Begründung wird nun aber zumindest noch klar gestellt, dass „diese Rücksicht auf die Interessen der Verlage nur insoweit geboten ist, als deren eigene Angebote in elektronischer Form zu angemessenen Konditionen gemacht werden.“ (Hervorhebung von mir) Was sind um Gottes Willen „angemessene Konditionen“ und wieso dieses Wischi-Waschi, das doch nur die Anwälte beschäftigt? 😕