Bundesjustizministerin verteidigt den Entwurf der Urheberrechtsnovelle

„Wir wollen nicht, dass die Verlagslandschaft in der Phase ihrer schwieriger Umstrukturierung weiter beeinträchtigt wird“, erklärte die SPD-Politikerin. Es könne nicht angehen, dass deren Produkte digital bei einem anderem Verkäufer für die Hälfte oder ein Drittel des Preises zu erwerben seien. Mit dem zugelassenen Artikelversand per Post und Fax würden den Interessen der Wissenschaft „hinreichend“ Rechnung getragen. (Hervorhebung von mir) Hat Zypries immer noch nicht kapiert, was digital ist und was nur analog eingescannt? [aus Heise Online News via netbib] Vielleicht ist das sogar der bessere Weg – Fortschritt durch Rückschritt? Ändert sich nur was in den Köpfen, wenn die Wissenschaftler wirklich nicht mehr an die Artikel drankommen, oder wird es dann wiedermal den Bibliotheken angelastet?

Nachtrag: Ferner wird den Bibliotheken der elektronische Versand von Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften sowie kleiner Teile von Büchern als graphische Datei erlaubt. Trotz Kritik aus dem Wissenschaftsbereich soll es dabei bleiben, dass die Schranke nur greift, soweit die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot machen. Ein unbegrenzter elektronischer Kopienversand würde die wirtschaftliche Grundlage des Verlagsgeschäfts massiv beeinträchtigen. Pressemitteilung 12. Januar 2005