Open Access per Gesetz?

Wie OpenSPF meldet gibt es nunmehr konkrete Bestrebungen, das Urheberrecht um eine regelrechte „Anbietungspflicht von Beschäftigten an Hochschulen bezüglich Dienstpublikationen“ zu ergänzen. Die Initiative kommt in diesem Fall vom Land Baden-Württemberg. [Begründung vom 16.03.04] Kommentar: Es geht nur um die Abgabe nicht-reviewter Manuskripte. Dies scheint mir eine Lösung zweiter Wahl zu sein.
Nachtrag: Wie OpenSPF meldet, wird sich das Bundesjustizministerium am 20. Oktober mit diesem Vorschlag Baden-Würtembergs beschäftigen.